„Gegen die Nacht können wir nicht angehen, aber wir können ein Licht anzünden.“

Franz von Assisi

ALLGEMEINE FRAGEN

WAS BEDEUTET PALLIATIV?

Der Begriff „palliativ“ leitet sich von dem lateinischen Wort „pallium“ für Mantel, Umhang ab. Es wird sinnbildlich ein schützender Mantel um den Betroffenen gelegt.

Bei einer palliativen Versorgung/Behandlung liegt das Ziel nicht in der Heilung einer Erkrankung, wie es in der kurativen Medizin angestrebt wird, sondern es geht vielmehr darum, belastende Symptome zu lindern (= Palliation), um die Lebensqualität des Patienten zu fördern und zu verbessern.

Dies gelingt durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen (Hausarzt, Onkologe, Pflegedienst, Pflegeheim, Physiotherapeut etc.) und ehrenamtlicher Helfer, wie z.B. den Hospizgruppen.

Im Mittelpunkt der Betreuung stehen der betroffene Patient, aber auch seine An-und Zugehörigen, welche gleichermaßen mit den Sorgen und Nöten, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen, konfrontiert sein können. In einer palliativen Versorgungssituation haben die Linderung von körperlichen Beschwerden und die Hilfe bei psychologischen, sozialen und spirituellen Fragen höchste Priorität.

Wenn eine ausreichende Linderung der Krankheitssymptome bereits durch die oben genannten Leistungserbringer im Gesundheitssystem erreicht werden kann, spricht man von einer „Allgemeinen Ambulanten PalliativVersorgung“, der AAPV.

WAS BEDEUTET SAPV UND WER HAT GESETZLICHEN ANSPRUCH DARAUF?

SAPV bedeutet Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung.

Die SAPV kommt zum Tragen, wenn die Komplexität der Beschwerden z.B. Schmerzen, Luftnot, Übelkeit oder Angst eine Versorgung in der AAPV übersteigt, und die voraussichtliche Lebenszeit durch eine fortgeschrittene Krankheit auf Tage, Wochen oder wenige Monate begrenzt ist.

Fortgeschrittene Erkrankungen können sein:
metastasierende Tumorerkrankungen, Herzinsuffizienz, Niereninsuffizienz, neurologische Grunderkrankungen (zB ALS), Leberzirrhose, Demenz etc.
Um ein SAPV-Team hinzuziehen zu können, muss zusätzlich mindestens ein belastendes Symptom aus einem der folgenden Bereiche vorliegen:

  • ausgeprägte Schmerzen
  • Nervensystem und Psyche
  • Herz-Kreislauf-System und Lunge
  • Magen-Darm-Trakt
  • Harn-und Geschlechtsorgane
  • exulzerierende Wunden oder Tumore

Die gesetzlichen Regelungen dazu gelten seit 2007 deutschlandweit, wobei sich einzelne Bundesländer in den Rahmenverträgen unterscheiden. Der Mustervertrag der SAPV Baden-Württemberg findet sich im Sozialgesetzbuch (§ 37b SGB V in Verbindung mit §132d SGB V).

Sind die o.g. Kriterien erfüllt, hat jeder GESETZLICH Versicherte Anspruch darauf, ein SAPV-Team in seine Versorgung mit einzubinden. Bei PRIVATen Versicherungstarifen, die nach 2007 eingeführt wurden, ist die SAPV in der Regel konkret als Versicherungsleistung genannt. Dies gilt auch für den brancheneinheitlichen Basistarif und den Notlagentarif. In älteren PKV-Tarifen ist die SAPV nicht explizit aufgeführt, daher muss die Kostenübernahme seitens der Versicherer im Einzelfall entschieden werden.

WIE STELLE ICH KONTAKT ZUM PALLIATIVNETZ HER?

Sie können sich mit Ihren Fragen selbst als Patient oder Angehöriger an das Palliativnetz wenden. Oftmals wird die Erstanfrage auch durch die Klinik oder durch den Haus- oder Facharzt gestellt.

Die Verordnung für eine Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung erfolgt immer durch den Haus- oder Facharzt, in der Regel für zunächst 4 Wochen. Ein Krankenhausarzt kann bei Entlassung eine Verordnung für 7 Tage ausstellen.

Um eine Palliativversorgung erfolgreich gestalten zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass der Hausarzt die Einschaltung des SAPV-Teams befürwortet und dieser gemeinsam mit dem SAPV-Team im engen Austausch bleibt. Der Hausarzt wird durch die SAPV nicht ersetzt, vielmehr unterstützt die SAPV ihn in der palliativen Behandlung und ergänzt dessen Handlungsrahmen.

Eine regelmäßige Kommunikation zwischen den beteiligten Leistungserbringern, wie Hausarzt, Pflegedienst, ggf. Hospizgruppe etc. fördert die Zusammenarbeit und das Erreichen gemeinsamer Behandlungsziele.

WIE KANN EINE BEGLEITUNG KONKRET AUSSEHEN?

Nach Kontaktaufnahme zum Palliativnetz wird ein erster Hausbesuch zum Aufnahmegespräch vereinbart. Bei diesem Besuch wird der individuelle Versorgungsbedarf des Patienten ermittelt und ein Therapie- sowie Notfallplan erstellt. Bei Bedarf werden benötigte Hilfsmittel verordnet oder Kontakt zu unterstützenden Systemen wie Pflegedienste oder Hospizgruppen hergestellt. Der Patient und seine Angehörigen erhalten eine Notfallnummer, unter der das Palliativnetz 24 Stunden erreichbar ist. In Absprache mit dem behandelnden Arzt wird die Notfallmedikation verordnet und ggf. bereitgestellt. Der betroffene Patient und sein soziales Umfeld erhalten eine genaue Anleitung zur Verabreichung der Medikamente. Es finden regelmäßige Hausbesuche statt, im Bedarfsfall werden die Besuche in enger Absprache mit dem Patienten und seinen Angehörigen den aktuellen Bedürfnissen angepasst.

Die Behandlung wird kontinuierlich digital dokumentiert und ist somit für alle Teammitglieder jederzeit zugänglich.

Ziel der Begleitung durch das Palliativnetz ist der Erhalt der Lebensqualität bei weit fortgeschrittenen Erkrankungen durch bestmögliche Symptombehandlung und Vermeidung von belastenden Krankenhauseinweisungen. Die individuellen Wünsche und persönlichen Bedürfnisse unserer Patienten und Angehörigen stehen bei uns im Vordergrund. Wir passen die Versorgung stets den häuslichen Gegebenheiten an und versuchen so, das soziale Umfeld des Erkrankten zu entlasten. Wir achten und respektieren verschiedene spirituelle, religiöse und weltanschauliche Einstellungen sowie unterschiedliche Kulturen und Lebensstile.

WIE ERREICHE ICH DAS PALLIATIVNETZ?

Werktags kann zwischen 09:00 und 17:00 Uhr telefonisch Kontakt zum Palliativnetz hergestellt werden, um Informationen bzgl. einer Begleitung zu erhalten und ggf. einen ersten Hausbesuchstermin zu vereinbaren.

Patienten, die bereits durch das Palliativnetz versorgt werden, erhalten eine Notfallnummer. Über diese Notfallnummer sind Mitarbeiter des Palliativnetzes 24 Stunden / 7 Tage die Woche erreichbar.

KONTAKT

Palliativnetz Freiburg
gemeinnützige GmbH

Karlsruher Straße 3
79108 Freiburg

Tel.: 0761 3809 888 0
Fax: 0761 3809 888 8

E-Mail: info@palliativnetz-freiburg.de

Die von uns bereits betreuten Patienten und ihre An- und Zugehörigen erreichen uns rund um die Uhr auf der ihnen bekannten Notrufnummer.